WIEVIEL KOSTET DER AUFENTHALT

Es besteht die Möglichkeit dauerhaft in unser Haus zu übersiedeln. Voraussetzung für diese LANGZEITPFLEGE ist, dass der letzte Hauptwohnsitz sich in einer unserer 5 Verbandsgemeinden befindet und zumindest ein Bescheid über die Pflegestufe 3 vorliegt.

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Wenn wir freie Ressourcen haben, helfen wir auch gerne einem unserer umliegenden Pflegeheime aus bis dort ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Während dieser ÜBERGANGSPFLEGE ist von der Wohnsitzgemeinde ein Investitionskostenzuschuss zu übernehmen.

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Wenn Sie allerdings nur für kurze Zeit bei uns bleiben möchten, um sich von einer Operation zu erholen oder Ihrer Familie einen Urlaub zu ermöglichen, dann können wir 2 Doppelzimmer für diese KURZZEITPFLEGE zur Verfügung stellen.

FINANZIERUNG LANGZEIT-/ÜBERGANGSPFLEGE

Grundsätzlich werden 80% der Summe aller Pensionseinkommen sowie das gesamte Pflegegeld abzüglich Pflegegeldtaschengeld (Stand 22: EUR 47,0) zur Finanzierung des Aufenthalts herangezogen. Sonstige Einkommen (Mieteinnahmen, Leibrenten, Fruchtgenuss, Wohnrechte, Unterhaltsbezüge etc.) müssen zur Gänze für die Heimfinanzierung verwendet werden.

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Mit dem Entfall des Pflegeregresses werden für die Heimgebühr nur mehr Einnahmen und Einkommen aus dem Vermögen herangezogen. Ersparnisse (Sparbücher, Erspartes, Wertpapiere, Aktien etc.) verbleiben dem Bewohner. Auch Haus-, Wohnungs- und Grundbesitz wird nicht mehr für einen Heimaufenthalt herangezogen. Einnahmen daraus wie etwa Mieteinnahmen, Zinsen etc. jedoch schon..Kinder müssen grundsätzlich nicht für die Kosten des Aufenthalts im Pflegeheim aufkommen. Ausnahmen gibt es bei Vermögensübertragung je nach Vertragsinhalt, wie zum Beispiel Genussrechte.

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Eine genaue Berechnung ist erst nach Vorlage der Vermögens- und Familienverhältnisse möglich. Wir stehen Ihnen dazu natürlich jederzeit hilfreich zur Seite. Auch zur Berechnung des sogenannte „Taschengeldes“. Es besteht aus 20% der Summe aller Pensionseinkommen, 13. und 14. Pensionsbezug zur Gänze sowie dem Pflegegeldtaschengeld und wird zur Finanzierung sonstiger Kosten wie Rezeptgebühren, Selbstbehalte bei Rettungstransporten, Friseurbesuche, Fußpflege etc. benötigt.

Den Teil der Heimgebühren, den der/die Bewohner/in nicht selber aufbringen kann, übernimmt auf Antrag das Amt der Tiroler Landesregierung. Die Formalitäten dafür übernehmen wir gerne unter der Voraussetzung, dass wir die dafür benötigten Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen.

PREISLISTE 2024

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FINANZIERUNG KURZZEITPFLEGE

Für Kurzzeitpflegen gibt es abhängig von Pflegestufe und Ursache verschiedene Förderungen, die entweder direkt von uns oder aber auch von den pflegenden Angehörigen beantragt werden müssen.

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Die maximale Anzahl der geförderten Kurzzeitpflegetage liegt bei 28 Tagen pro Jahr.

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Wenn wir die Förderung direkt abrechnen können, übernehmen wir die Formalitäten dafür gerne unter der Voraussetzung, dass wir die dafür benötigten Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Ansonsten unterstützen wir gerne mit den nötigen Formularen sowie Unterlagen.

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